Die Fraktion IGL beantragen, dass das Thema Anschlussunterbringung für Flüchtlinge in Neuhausen schnellst möglich im Gemeinderat behandelt wird.
Seit Mitte Februar liegen der Gemeindeverwaltung die überarbeiteten Übersichtstabellen über die Zuweisung von Flüchtlingen in unsere Gemeinde vor. Wir wollen, dass die Verwaltung im Gemeinderat darstellt wie und wo und zu welchen Zeitpunkten in 2017 die prognostizierte Aufnahme von rund 100 Flüchtlingen in Anschlussunterbringung von unserer Gemeinde erfüllt werden kann.
Da die Verantwortung in der Anschlussunterbringung bei den Kommunen liegt werden die Anforderungen an die Verwaltung deutlich höher werden. Die AWO steht den Asylbewerbern nur für eine Übergangszeit von 2 Monaten zur Verfügung, zudem haben sich viele Ehrenamtlichen von WiN zurückgezogen, deshalb wollen wir wissen wie die Betreuung, Unterstützung und Integration von Flüchtlingen in Neuhausen sicher gestellt werden kann.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Standort Hungerberg lässt ganz offensichtlich auf sich warten, deshalb vertritt unsere Fraktion die Meinung dass schnellst möglich Ersatzstandorte gefunden werden müssen.
Die Fraktion IGL kann sich an folgenden Standorten Flüchtlingswohnen vorstellen:
- Scharnhäuserstr./Pfäffle
- Marktstraße/Gemeindegrundstück
- Ersatzbau Koppenmühle
- Ersatzbau Letten-/Gartenstraße
- Waagenbachaue
- Festplatz/Parkplatz
- Burgstr.
Wir bitten die Verwaltung um Informationen hinsichtlich der Bebaubarkeit der vorgeschlagenen Standorte und auch wie viele Flüchtlinge an den jeweiligen Standorten untergebracht werden können.
Die IGL Gemeinderätinnen/Gemeinderat
Gabriele Probst
Katja Schnabl
Peter Theiler