Lärm macht krank!
Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten!
Im Lärmaktionsplan werden Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. 2016 wurden dem Lärmaktionsplan von Neuhausen folgende lärmbelasteten Straßen unserer Gemeinde zu Grunde gelegt: Autobahn BAB 8, Landesstraßen L1209, L1204 Plieninger Straße, Denkendorfer Straße, L1202 Esslinger Straße, Marktstraße, Kirchstraße und auf Wunsch des Gemeinderats wurde der Straßenzug Scharnhäuser Straße / Wilhelmstraße / Adenauerstraße zusätzlich mit in die Planung aufgenommen.
Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog beinhaltete u. a. lärmoptimierten Asphalt bei sanierungsbedürftigen Straßen. Dies wurde im Folgenden in der Esslinger Straße so auch umgesetzt. Im Weiteren wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Verwaltung beim Landratsamt Geschwindigkeitsreduzierungen für die betroffenen Gemeindestraßen beantragt und in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Polizei eine entsprechende Regelung erarbeitet. Ohne weiteren Erfolg wurde zwischenzeitlich mehrfach von Seiten der Fraktionen bei der Verwaltung nachgefragt. Jetzt ist dann der Zeitpunkt gekommen, an dem die Überarbeitung eines Planes ansteht von dem lediglich eine Maßnahme umgesetzt wurde. Das sind Verwaltungsabläufe für die wir kein Verständnis haben, vor allem weil die Zunahmen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Lärm unbestritten sind.
Wir unterstützen…
- eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans unter Berücksichtigung der Ergebnisse des IGEK-Verkehr und unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger