Naturschutz – Wann dürfen Bäume und Sträucher komplett entfernt oder radikal gekürzt werden?
Zwischen 1. März und 30. September sind lt. Bundesnaturschutzgesetz nur Pflegeschnitte erlaubt. Das heißt man darf Gehölze nur noch formen. Tiere die in Bäumen, Hecken und Sträuchern Rückzugsorte und Nahrung finden sollen dadurch geschützt werden. Das Verbot umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und in der freien Landschaft. Verstöße können ein hohes Bußgeld zur Folge haben.
Verstöße können bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamt Esslingen gemeldet werden.
- Zentrale Rufnummer 0711 / 390 20
- Zuständiges Amt – SG 413 – Naturschutz und Naherholung